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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir bemühen uns, diese Website im Einklang mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und der EN 301 549 barrierefrei zugänglich zu machen. Barrierefreiheit gehört zu unseren Leistungsschwerpunkten — entsprechend hoch ist unser eigener Anspruch.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist mit den genannten Anforderungen weitgehend vereinbar: Inhalte sind per Tastatur bedienbar, Kontraste erfüllen die Mindestwerte, Bilder tragen Alternativtexte und die Seitenstruktur nutzt semantische Überschriften. Der Chat-Assistent und die interaktiven Werkzeuge werden fortlaufend auf Barrierefreiheit geprüft und verbessert. Diese Erklärung wurde am 27.07.2026 erstellt und wird regelmäßig überprüft.

Barrieren melden

Sie sind auf eine Barriere gestoßen? Schreiben Sie uns an hallo@biggewerk.de — wir kümmern uns zeitnah um eine zugängliche Alternative und beheben das Problem.

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie auf Mitteilungen an die oben genannte Kontaktmöglichkeit keine zufriedenstellende Antwort erhalten, können Sie sich an die für die Durchsetzung zuständige Stelle Ihres Bundeslandes wenden.