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AGB

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Webentwicklung, E-Commerce-Projekte, Individualsoftware, Marketing- und Betreuungsleistungen zwischen BIGGEWERK, Mohamad Omeirat, Kölner Straße 7, 57439 Attendorn (nachfolgend „Agentur") und ihren Auftraggebern. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn die Agentur ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote der Agentur sind freibleibend. Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande. Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Leistungsbeschreibung im Angebot.

§ 3 Leistungen und Mitwirkung

Die Agentur erbringt die vereinbarten Leistungen nach dem aktuellen Stand der Technik. Der Auftraggeber stellt alle für die Durchführung erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich das Projekt durch fehlende Mitwirkung, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend; entstehender Mehraufwand kann nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet werden.

§ 4 Vergütung und Zahlung

Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei Projekten kann die Agentur angemessene Abschlagszahlungen verlangen. Laufende Betreuungsleistungen (Care-Pakete, Hosting) werden monatlich im Voraus berechnet.

§ 5 Abnahme

Der Auftraggeber prüft werkvertragliche Leistungen unverzüglich nach Bereitstellung und erklärt die Abnahme, wenn keine wesentlichen Mängel vorliegen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie produktiv nutzt oder innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung keine wesentlichen Mängel benennt.

§ 6 Nutzungsrechte

Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den vereinbarten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Komponenten, Bibliotheken und Erweiterungen der Agentur bleiben im Eigentum der Agentur; daran erhält der Auftraggeber ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Open-Source-Bestandteile unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber begrenzt.

§ 8 Laufzeit von Betreuungsverträgen

Betreuungsverträge laufen, sofern nicht anders vereinbart, auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz der Agentur. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.