Wir arbeiten mit jedem Berichtsformat
Egal, wer geprüft hat und mit welchem Verfahren — wir übersetzen den Bericht in konkrete, umsetzbare Arbeitspakete. Sie brauchen keine zweite Prüfung, um mit der Behebung zu starten.
So lässt sich ein BITV Prüfbericht umsetzen
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Bericht sichten und Findings clustern
Nicht in Berichtsreihenfolge abarbeiten — das ist der teuerste Weg. Wir bündeln Findings in Umsetzungspakete: gleiche Komponente, gleiche Ursache, ein Fix.
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Priorisierung nach Risiko × Aufwand
Mit Ihnen abgestimmt: Was blockiert Nutzer wirklich, was ist juristisch heikel, was ist mit wenig Aufwand erledigt? Daraus entsteht der Umsetzungsplan.
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Umsetzung auf Staging
Templates, Komponenten, Fokusführung, ARIA, Kontraste, Formularlogik, Tastaturbedienung — im Code behoben, nicht per Overlay-Werkzeug kaschiert.
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Nachprüfung — automatisiert und manuell
Automatisierte Tools plus manuelle Prüfung mit Screenreader (NVDA/VoiceOver) und reiner Tastaturnavigation. Automatik findet nur einen Teil der Barrieren.
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Übergabe mit Dokumentation
Konformitätsdokumentation und Barrierefreiheitserklärung — damit Sie gegenüber Marktüberwachung und Kunden auskunftsfähig sind.
Typische Findings — und was dahintersteckt
Die meisten Berichte enthalten Varianten derselben neun Problemklassen.
Bericht liegt vor?
Wir übersetzen die Findings in Arbeitspakete und setzen sie um.
Was die Umsetzung kostet
Der Rahmen hängt vom Berichtsumfang ab — und wir sagen ehrlich, wann Nachrüsten sinnlos ist und ein Relaunch günstiger kommt: bei grundlegend kaputtem Template-Fundament rechnet sich Flickwerk nicht.
Häufige Fragen zur Umsetzung
Nein. Ein vorhandener Bericht ist die Arbeitsgrundlage — egal in welchem Format. Nur wenn er älter als etwa ein Jahr ist oder die Seite seither stark umgebaut wurde, empfehlen wir eine kurze Delta-Sichtung.
Nein. Overlays kaschieren Symptome im Browser, beheben aber keine Mängel im Code — Prüfstellen und Gerichte bewerten sie zunehmend kritisch. Das BFSG verlangt konforme Inhalte, keine zugeschalteten Hilfswerkzeuge.
Ja. TYPO3, WordPress, Shopware und Shopify sind unser Kerngebiet; auch in anderen Systemen setzen wir um, sofern wir Code-Zugriff erhalten. Die Findings-Klassen sind systemübergreifend dieselben — ein fehlendes Label bleibt ein fehlendes Label, egal welches System dahintersteckt.
Seit 28.06.2025 für die meisten Websites und Shops mit Verbraucherkontakt — ohne Übergangsfrist. Ausgenommen: Kleinstunternehmen unter 10 Beschäftigten und max. 2 Mio. € Umsatz (bei Dienstleistungen); reines B2B fällt in der Regel nicht darunter. Im Zweifel klären wir das im Erstgespräch.
Die Marktüberwachung (MLBF) führt seit Anfang 2026 Bußgeldverfahren; der Rahmen reicht je nach Verstoß bis 100.000 €. Parallel laufen UWG-Abmahnungen durch Wettbewerber. Wichtiger als die Drohkulisse: Eine frühe technische Bestandsaufnahme schafft Zeit, gefundene Barrieren geordnet zu beheben.
Die technische Umsetzung orientiert sich am zugrunde liegenden Prüfbericht und den dort genannten Anforderungen. Es gibt aber eine sinnvolle Reihenfolge: Barrieren, die Kernfunktionen blockieren, zuerst. Einzelne Punkte können mit dokumentierter Begründung zurückgestellt werden — das gehört in die Barrierefreiheitserklärung.
Ja. Barrierefreiheit erodiert mit jedem Release, wenn niemand hinschaut. In den Care-Paketen prüfen wir neue Komponenten und Inhalte laufend mit — so lässt sich der erreichte Stand besser pflegen.
Ja, auf Basis der Nachprüfung erstellen wir die Erklärung mit Konformitätsstatus, bekannten Einschränkungen und Feedback-Mechanismus. Die juristische Endabnahme empfehlen wir über Ihre Rechtsberatung.
Prüfbericht hochladen — Einschätzung in 48 Stunden
Sie erhalten eine Ersteinschätzung mit Findings-Clustern, grobem Aufwand und empfohlener Reihenfolge. Unverbindlich und vertraulich.